Markt- und Beleihungswertgutachten

Keine Vermittlung, kein Weiterleiten: Sie sprechen bei uns direkt mit einem zertifizierten Immobiliengutachter  – anerkannt bei Banken, Gerichten und Behörden.

Was wir anbieten:

Kontakt zu uns

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Montag - Donnerstag

9:00 - 12:00 Uhr und.
14:00 - 16:00 Uhr

Seit 2001 bin ich Dipl.-Ing. Architekt und verfüge über umfassende Qualifikationen im Bereich Immobilienbewertung – im Wohn-, Gewerbe- und Spezialimmobilienbereich, für bebaute wie unbebaute Grundstücke.

Durch die Kombination aus bautechnischer Expertise und fundierter Bewertungskompetenz erstelle ich marktgetreue, belastbare Gutachten nach §194 BauGB sowie Beleihungswertgutachten nach §16 PfandBG – nachvollziehbar dokumentiert und anerkannt von Banken, Gerichten und Behörden.

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Wann brauche ich ein Immobiliengutachten?
  • Kauf oder Verkauf einer Immobilie – um den realen Marktwert zu kennen, bevor Sie verhandeln
  • Finanzierung und Beleihung – Banken benötigen ein Beleihungswertgutachten nach §16 PfandBG
  • Erbschaft und Schenkung – für die Wertfeststellung gegenüber dem Finanzamt
  • Scheidung und Vermögensauseinandersetzung – für eine faire und gerichtsfeste Bewertung
  • Streitigkeiten und Gerichtsverfahren – Marktwertgutachten nach §194 BauGB als belastbare Grundlage
  • Bilanzierung und steuerliche Zwecke – nachvollziehbar dokumentiert für Wirtschaftsprüfer und Behörden

Wir bewerten Immobilien in ihrer gesamten Bandbreite – vom Einfamilienhaus bis zur Spezialimmobilie. Unsere Bewertungskompetenz umfasst:

  • Wohnimmobilien: Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser, Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäuser
  • Gewerbeimmobilien: Büro- und Geschäftshäuser, Einzelhandelsflächen, Lager- und Logistikimmobilien, Produktionsstätten
  • Spezialimmobilien: Denkmalgeschützte Objekte, landwirtschaftliche Anwesen, Sondernutzungen
  • Unbebaute Grundstücke: Bauland, Rohbauland, Ackerland und Grünflächen
  • Misch- und Sondernutzungen: Wohn- und Geschäftshäuser, gemischt genutzte Objekte, Erbbaurechte

Sie sind unsicher, ob Ihr Objekt in unser Bewertungsspektrum fällt? Sprechen Sie uns an – in einem kostenlosen Erstgespräch klären wir gemeinsam, welche Bewertung für Ihre Situation die richtige ist.

Je nach Anlass und Verwendungszweck erstellen wir unterschiedliche Gutachtenformen – jede mit dem Anspruch, belastbar und nachvollziehbar zu sein:

  • Marktwertgutachten nach §194 BauGB: Das Vollgutachten  – gerichtsfest, anerkannt von Finanzämtern, Gerichten und Behörden. Geeignet für Erbschaft, Scheidung, steuerliche Auseinandersetzungen und Vermögensaufstellungen.
  • Beleihungswertgutachten nach §16 PfandBG: Speziell für die Finanzierung: Banken und Kreditinstitute benötigen dieses Gutachten zur Absicherung von Immobilienkrediten. Wir erstellen es nach den strengen Anforderungen des Pfandbriefgesetzes.
  • Kurzgutachten und Markteinschätzungen: Eine kompakte Bewertung für Situationen, in denen Sie eine fundierte Orientierung benötigen – etwa vor einem Kauf, Verkauf oder für interne Entscheidungen. Weniger umfangreich als ein Vollgutachten, aber fachlich ebenso sauber hergeleitet.
  • Mietwert- und Pachtwertgutachten: Für die Feststellung marktüblicher Mieten oder Pachtzinsen – relevant bei Mietanpassungen, Pachtverhandlungen oder zur Vorlage bei Behörden.
  • Gutachten für Gerichte und Behörden: Wenn es um rechtliche Auseinandersetzungen oder behördliche Anforderungen geht, erstellen wir Gutachten, die den formalen und inhaltlichen Anforderungen standhalten.

Welche Gutachtenart für Ihren konkreten Fall die richtige ist, besprechen wir gemeinsam – in der kostenlosen Erstberatung.

Ablauf eines Immobiliengutachtens

1. Kostenlose Erstberatung

Wir sprechen über Ihr Objekt, den Anlass und das Ziel der Bewertung – und Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung, welches Gutachten Sie wirklich brauchen.

2. Objektbesichtigung & Unterlagen

Wir vereinbaren einen Termin vor Ort, prüfen die Bausubstanz und erfassen alle relevanten Unterlagen – Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne, Mietverträge.

3. Gutachten-Erstellung & Übergabe

Sie erhalten ein nachvollziehbar dokumentiertes Gutachten nach §194 BauGB bzw. §16 PfandBG – inklusive Erläuterung und Beantwortung Ihrer Rückfragen.

Kostenlose Erstberatung – damit Sie sofort Klarheit haben.

In einem kurzen Gespräch klären wir, welches Gutachten Sie für Ihr Objekt und Ihren Anlass wirklich brauchen – und worauf es in Ihrem Fall ankommt. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung zum Vorgehen, zu Aufwand und zu möglichen Alternativen. Ohne Verpflichtung. Ohne Kosten.

Was unsere Kunden sagen:

Vertrauen entsteht nicht durch Versprechen – sondern durch Ergebnisse.

Wenn es um Werte und Entscheidungen mit Tragweite geht, zählt nicht nur das Ergebnis – sondern auch das Gefühl, gut begleitet zu sein. Unsere Kunden schätzen die klare Kommunikation, die Verlässlichkeit und dass wir uns Zeit nehmen, das Gutachten verständlich zu erklären.

5 von 5 Sternen – Absolute Empfehlung für Unternehmen! Für unsere Unternehmensnachfolge haben wir Herrn Jung mit der Immobilienwertermittlung beauftragt. Seine Arbeit war hochprofessionell, perfekt strukturiert und absolut nachvollziehbar – extrem wertvoll für diesen komplexen Prozess. Wer einen kompetenten und verlässlichen Gutachter sucht, ist hier genau richtig. Vielen Dank!

CN – Unternehmer

Herr Jung hat den Verkehrswert einer Einzelhandelsimmobilie für eine steuerliche Auseinandersetzung ermittelt. Sein fundiertes, strukturiertes und gerichtsfestes Gutachten hat uns geholfen, die Werte gegenüber dem Finanzamt erfolgreich darzulegen. Für anspruchsvolle, steuerlich relevante Bewertungen ist er die beste Adresse.

Rechtsanwalt

Als gerichtlich bestellte Betreuerin benötigte ich für den Hausverkauf meines Bruders schnell ein rechtssicheres Gutachten. Herr Jung hat den Wert extrem zügig, strukturiert und belastbar ermittelt. Dank seiner kompetenten und unkomplizierten Unterstützung in dieser stressigen Phase konnte der Verkauf reibungslos abgewickelt werden. Absolute Weiterempfehlung!

Privatperson

Sie sind sich unsicher, welches Gutachten Sie brauchen?

Ob Marktwert, Beleihungswert oder eine kurze Einschätzung – wir helfen Ihnen herauszufinden, welches Gutachten in Ihrem Fall das richtige ist. Füllen Sie einfach das Kontaktformular aus und ich rufe Sie zurück – die Erstberatung ist immer kostenlos.